Conditions of Use
Verkaufs- und Lieferbedingungen von Moto Concept Racing - ein Unternehmen der Autohaus Haese GmbH
1. Allgemeines
Für die gesamte, auch zukünftige, Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden Vereinbarungen, die durch die Auftragserteilungen, spätestens jedoch durch die (Rück-E-mail) und der Abnahme der Ware, anerkannt werden und damit Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge sind, soweit in diesen Verträgen nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
2. Aufträge
Bei unseren Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Bei Einzelstücken sind Preisangebote immer unverbindlich und werden von uns bei mehr als 20 % Überschreitung unter Darlegung des Aufwandes abgerechnet. Die Preise gelten ab Werk, immer inkl. Mehrwertsteuer! Verpackung, evtl. Montagekosten u.a. gehen extra sind aber immer in der Bestellung ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet (s. Rück-E-mail). Für die Preise maßgebend ist die am Tag der Lieferung gültige Preisliste bzw. der in unserer Auftragsbestätigung genannte Preis. Abbildungen, Beschreibungen sowie angegebene technische Daten sind ohne Verbindlichkeit für uns, soweit kleine Abweichungen in Frage kommen. Kaufverträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (Rück-E-mail) zustande. Die Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn die Auslieferung der bestellten Gegenstände vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Eingang des Auftrages erfolgt.
3. Lieferung
Die Gefahr geht auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung oder bei Auslieferung mit unserem eigenen Fahrzeug auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Werk verläßt bzw. verladen wird. Änderungen in der Konstruktion und der Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an der betreffenden Ware allgemein vornehmen, erfolgen aufgrund des technischen Fortschritts im Interesse unserer Kunden und können nicht beanstandet werden.Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Für Schweizer Bestellungen!
Bitte beachten Sie, wenn Sie von der Schweiz aus bestellen: dass auf den Netto-Rechnungsbetrag noch Zollgebühren von z. Zeit ca. 48,- CH-Franken und 7,6% Einfuhrumsatzsteuer addiert werden müssen. Die Gebühren werden Ihnen direkt von der Deutschen Post Schweiz AG in Rechnung gestellt. (Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.)
Informationen für den Abschluß eines Fernabsatzvertrages
4. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Aufhebung des Auftrages oder zur Stellung von Schadensersatzansprüchen. Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit eine angemessene Frist von mindestens 6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferung bis dahin nicht erfolgt oder als versandbereit gemeldet worden ist. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, den der Besteller für den Kauf gleichartiger Ware bei einem Dritten über den mit uns vereinbarten Kaufpreis hinaus zu zahlen hat. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt. Unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Betriebsstörungen aller Art, höhere Gewalt, Ersatzfertigung wegen Ausschuß, Lieferverzögerung von Unterlieferanten usw. - in den eigenen Werken oder bei den Unterlieferanten - verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn die angegebene Lieferzeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des durch die verzögerte Lieferung entstandenen Schadens wird nicht gewährt. Erhaltene Gegenleistungen sind zurück zu gewähren und Käufer ist umgehend über die Nichtverfügbarkeit des Vertragsgegenstandes zu unterrichten.
5. Abnahme
Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei lagerfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen. Eine weitere Lagerung berechtigt zur Berechnung von Lagergeld.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Einzelaufträge sind sofort nach Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Reparatur - und Ersatzteilrechnungen sind immer sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zielüberschreitungen können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder der europäischen Zentralbank berechnet werden. Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers sind wir berechtigt, für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung zu verlangen, ferner bei nicht rechtzeitiger Zahlung für vorausgegangene Lieferungen auch für noch auszuführende Aufträge die Zahlungsbedingungen zu ändern und Vorauszahlungen zu verlangen oder insgesamt von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Käufer eine Frist zur Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen gesetzt wurde und er in dieser auf die sich daraus ergebenden Folgen hingewiesen wurde. Aufrechnung oder Zurückbehalten von Zahlungen ist nur mit Forderungen zulässig, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Insbesondere Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen. Zahlungen werden grundsätzlich gemäß § 366 BGB verrechnet, es sei denn, der Käufer hätte bei Zahlung eine genaue Zahlungsbestimmung getroffen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen - auch aus anderen Rechtsgeschäften - unser Eigentum. Bei Zahlung durch Scheck bleibt sie bis zur Einlösung des Schecks unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt ein Vorbehaltseigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt sind. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller verpflichtet, die Ware in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und für uns zu verwahren. Er darf sie bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch an Dritte zur Sicherung übereignen. Der Besteller ist auch verpflichtet, uns vor einer Pfändung dieser Ware durch Dritte oder von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Verlust der gelieferten Ware durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder ähnliche Ereignisse haftet der Besteller auch ohne eigenes Verschulden. Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be - oder verarbeitet wird, bleibt sie in der Be - oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Wert der Verarbeitung größer ist als der Wert, der von uns gelieferten Ware. Falls die gelieferte Ware mit anderen Waren verbunden oder vermischt wird bzw. in andere Gegenstände eingebaut wird, werden wir anteilmäßig Miteigentümer der verbundenen oder vermischten Sache bzw. des Gegenstandes, in die die Ware eingebaut wird. Das gilt auch dann, wenn die neue Sache im Verhältnis zu der von uns gelieferten Ware die Hauptsache ist. Der Besteller tritt hiermit im Voraus die Miteigentumsrechte an uns ab und verwahrt die Sache mit kaufmännischer Sorgfalt. Nicht bezahlte, gelieferte Ware darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr - verbunden oder nicht verbunden bzw. eingebaut, verarbeitet oder nicht verarbeitet - nur unter Beachtung unserer Eigentumsvorbehalte weiterveräußert werden. Im Falle dieser Veräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt die Forderung gegen den jeweiligen Dritten an uns mit der Maßgabe ab, daß er bis auf Widerruf berechtigt ist, die Forderungen für uns einzuziehen (Inkassozession). Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt, werden auf Aufforderung des Bestellers die über den effektiven Bestand der Forderung hinausgehenden Forderungen freigegeben.
8. Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung erfolgt, mangels besonderer Weisung, nach dem besten Ermessen. Die Übernahme der Ware durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von uns wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung sowie für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen aus.
9. Gewährleistung
Wir leisten nur Gewähr für neue Waren oder von uns getätigte Werkleistungen. Ansonsten erfolgt die Lieferung wie besichtigt unter Ausschluß der Gewährleistung mit Ausnahme der Gewährleistung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden. Bei Verbrauchsgüterkauf wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet, soweit nicht in diesen Bestimmungen eine zulässige Begrenzung vorgenommen wurde. Beanstandungen von Lieferungen in Bezug auf Menge und Güte der Ware sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, Reklamationen von Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Rechnung zu erheben. Soweit eine Beanstandung von uns anerkannt wird, leisten wir Gewähr in der Weise, daß wir etwa sich zeigende Material - oder Arbeitsfehler im Werk unseres Lieferanten kostenlos beseitigen oder nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil Ersatz leisten. Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren in zwei Jahren bei Lieferung an Nichtverbaucher, 1 Jahr ebenso bei Lieferung von gebrauchten Gegenständen. Die Verjährung beginnt mit der Lieferung der Ware. Die beanstandeten Waren sind im dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, unverändert und kostenfrei zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Leistungsgesteigerte Motoren bzw. Tuning-Teile für solche Motoren sind kurzlebige Hochleistungsprodukte, für die eine Gewährleistung nicht übernommen wird. Sie sind nicht zum Gebrauch auf öffentlichen Straßen bestimmt und entsprechen nicht den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen. Jede Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung uns übergebener Teile durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder jegliche sonstige Ursachen besteht nur, wenn nachgewiesen werden wird, daß uns hieran ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Jede Haftung für die Übereinstimmung der Ausführung unserer Ware mit geltenden Sportregeln oder Gesetzen oder für die Eignung der Ware für bestimmte durch derartige Vorschriften geregelte Verwendungszwecke ist ausgeschlossen. Für Beschädigungen, die durch nicht sachgemäßen Einbau oder unsachliche oder vorschriftswidrige Behandlung unserer Ware verursacht werden, übernehmen wir keine Verantwortung . Bei Verwendung fremder Erzeugnisse bei der Herstellung unserer Ware bzw. bei der Lieferung fremden Zubehörs oder vollständig fremder Motoren oder Geräten können wir in jedem Fall statt einer Gewährleistung die Ansprüche abtreten, die uns selbst gegen das Lieferwerk oder einen sonstigen Lieferanten zustehen. Schließlich erlischt die Gewährleistung, wenn der Liefergegenstand von dem Kunden oder irgendeinem Dritten bearbeitet oder sonst irgendwie verändert wird, es sei denn, daß die Veränderung mit uns abstimmt ist und sachgerechter Weise durchgeführt wird.
10. Haftbeschränkung
Von uns zu ersetzender Schaden ist in jedem Falle der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der für uns hier abgeschlossenen Versicherung, über die wir dem Käufer auf Verlangen Auskunft geben. Der Käufer ist verpflichtet , diesen Haftungsausschluß bei jeder Veräußerung unserer Erzeugnisse auch seinem Abnehmer aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hat der Besteller uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit durch fahrlässige Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Plfichtverletzung seines gesetzlichen Verwenders oder Erfüllungsgehilfen zu entstehen.
11. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus allen Geschäften ist Wiesbaden. Das gilt auch für Scheckklagen. Alle Geschäfte, auch mit ausländischen Abnehmern, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Ungültigkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des gesetzlich möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
12. Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Unsere E-Mailadresse lautet: info@moto-concept.de
Moto Concept Racing, ein Unternehmen der Autohaus Haese GmbH- Wiesbaden.